Literatur- und Kulturveranstaltungen nach Herrenberg
Expertinnengespräch mit Monika Kolb und Gabriele Schulz
Moderation Moritz Malsch
Montag, 24.11.2025, 15-16:30 Uhr
Lettrétage, Veteranenstraße 21, 10119 Berlin
Das sogenannte Herrenberg-Urteil über die Sozialversicherungspflicht einer Musikschullehrerin hat grundsätzliche Auswirkungen für alle Bereiche, in denen Freiberufler*innen Honorarleistungen erbringen. Das Bundessozialgericht hat in diesem Zusammenhang die Beurteilungskriterien für Selbständigkeit und Scheinselbständigkeit neu definiert. Eine gesetzlich beschlossene Übergangslösung für den Bildungsbereich, die von Monika Kolb im Rahmen ihrer Verbandstätigkeit mit erwirkt wurde, erlaubt es im Wesentlichen, die bisherige Praxis bis Ende 2026 fortzuführen – aber was kommt dann? Und inwieweit hat dies Implikationen für das Feld der Kulturveranstaltungen und anderer kultureller Angebote?
Mit den Expertinnen Gabriele Schulz vom Deutschen Kulturrat und Monika Kolb vom Börsenverein des Deutschen Buchhandels geben wir einen Überblick über die Thematik, berichten über das Engagement des Deutschen Kulturrats und des Börsenvereins zum Thema und identifizieren die offenen Fragen, die sich aus der Praxis im Kultur- und Veranstaltungsbereich ergeben. So schaffen wir eine Grundlage dafür, dass sich die Berliner Kultur- und Literaturszene informiert zum Thema zu Wort melden kann.
Die Veranstaltung richtet sich an Projektträger und Institutionen aus dem Kulturbereich sowie an potenziell betroffene künstlerische Freiberufler*innen.
Monika Kolb ist Geschäftsführerin des Mediacampus Frankfurt und Bildungsdirektorin im Börsenverein des Deutschen Buchhandels. Seit über 30 Jahren verantwortet sie leitende und organisatorische Positionen im Bereich der Aus- und Weiterbildung. In dieser Funktion begleitet sie die Entwicklungen rund um die sozialversicherungsrechtliche Einordnung freiberuflicher Referentinnen- und Referententätigkeit seit Jahrzehnten – von den kontinuierlichen Verschärfungen der Kriterien durch die Deutsche Rentenversicherung bis hin zu den aktuellen Verwerfungen nach dem Herrenberg-Urteil von 2023. In diesem Zusammenhang setzt sie sich für Lösungen ein, die legitime Selbstständigkeit schützen und gleichzeitig missbräuchliche Scheinselbstständigkeit verhindern.
Gabriele Schulz studierte Ernährungs-, Haushaltswissenschaft und Germanistik in Bonn und Hannover. Seit 1992 ist sie in verschiedenen Posititonen beim Deutschen Kulturrat tätig, zunächst als Wissenschaftliche Mitarbeiterin, mittlerweile als Stellvertretende Geschäftsführerin. In dieser Funktion leitet sie auch die Arbeitsgruppe des Deutschen Kulturrats zum Thema Scheinselbständigkeit. Zugleich ist sie Stellvertretende Chefredakteurin der Zeitung des Deutschen Kulturrats “Politik & Kultur”.
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