–
16. September 2021
–
16. September 2021
Wir informieren dich zum Stand des Verfahrens, berichten zu aktuellen Entwicklungen und beantworten im Anschluss deine allgemeinen Fragen zu dem Soforthilfeprogramm.
Achtung: Eine Bezuschussung aus Mitteln der Soforthilfe IV 5.0 ist in dieser Programmrunde nur nachgelagert über die Überbrückungshilfe III Plus möglich. Daher ist eine Beantragung der Überbrückungshilfe III Plus bis zum 31.08.2021 durch eine*n Steuerberater*in Voraussetzung für die Beantragung der Soforthilfe IV 5.0. Weitere Informationen zu der 5. Runde dieses Soforthilfeprogramms findet ihr auf der Webseite der IBB.
Online-Sprechstunde
Die Senatsverwaltung für Kultur und Europa informiert regelmäßig in zweiwöchig stattfindenden Sprechstunden zum aktuellen Stand der Soforthilfe IV 5.0 und beantwortet deine Fragen zum Verfahren in einer moderierten, gemeinsamen Q&A-Session.
Aktuelle Termine findest du in unserem Veranstaltungskalender.
WER KANN TEILNEHMEN, AN WEN RICHTET SICH DIE SOFORTHILFE IV 5.0?
Berliner Kultur- und Medienunternehmen der SH IV 1.0, 2.0, 3.0 oder 4.0 und potenzielle Antragstellende der SH IV 5.0 mit mind. 2 Beschäftigten, die den antragsberechtigten Branchen zugeordnet werden können. Die Soforthilfe IV richtet sich nicht an Solo-Selbstständige.
Eine Liste der Branchen, die im Anschluss an ihren Antrag auf Überbrückungshilfe III Plus die Möglichkeit auf Beantragung der Soforthilfe IV 5.0 erhalten, findest du in den FAQ der Soforthilfe IV 5.0 unter der Frage: Wie ordne ich mich in den vorgegebenen Branchen richtig ein?
Die Veranstaltung findet regulär in deutscher Lautsprache statt. Es wird keine Live-Übersetzung angeboten. Die Veranstaltung findet online über zoom statt. Voraussetzung zur Teilnahme sind: Eine stabile Internetverbindung, wenn möglich Mikrofon und Kamera (nicht zwingend notwendig).
kostenfrei